Inspektion und Wartung: Warum Sie das nicht vernachlässigen sollten
Wir führen Inspektionen nach Herstellervorgaben durch. Damit erhalten Sie Ihre Herstellergarantie.
Wer sein Auto regelmäßig vom Fachmann auf Mängel überprüfen lässt, braucht weder die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung fürchten noch sich um seine Sicherheit auf der Straße sorgen. Inspektion und Wartung bei uns von Gute Autos sind genau der richtige Weg, um Ihr Auto immer top in Schuss zu halten.
Die meisten Deutschen legen Tausende Kilometer im Jahr mit ihren Autos zurück. Meistens geht es nur dann in die Werkstatt, wenn ein Lämpchen aufleuchtet und etwas kaputt ist. Doch dann kann es bereits zu spät sein! Wer sein Auto nicht regelmäßig professionell inspizieren lässt, setzt sich und andere Verkehrsteilnehmer womöglich einer großen Gefahr aus. Die meisten Defekte sind nicht von außen erkennbar und erfordern einen geschulten Blick in der Werkstatt. So erkennen unsere bestens ausgebildeten Mitarbeiter dank professioneller Werkzeuge meist schon nach kurzer Zeit, wo der Schuh drückt. Eine regelmäßige Wartung bei Gute Autos ist auch wichtig, damit Sie beim Termin zur Hauptuntersuchung nicht plötzlich Ihr blaues Wunder erleben. Wenn Sie Ihr Auto regelmäßig inspizieren und warten lassen, ist die Chance sehr hoch, dass es ohne größere Mängel durch die HU kommt. Wie ärgerlich wäre es denn, wenn Sie überraschend ohne Auto dastehen, weil es keine Plakette bekommen hat? Deswegen sind wir für alle Autofahrer in 14469 Potsdam und Umgebung da.
Bei einer Inspektion nach Vorgaben des Fahrzeugherstellers überprüfen wir sämtliche Komponenten und sicherheitsrelevanten Systeme – ob Motor, Elektronik oder Bremsen. Wenn etwas gemacht werden muss, setzen wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung und tauschen Verschleißteile gegen Ersatzteile in bester Originalqualität aus. Auch Flüssigkeitswechsel oder das einfache Auffüllen übernehmen wir gerne für Sie.
So erhalten Sie den Wert und die Sicherheit Ihres Autos, bekommen Einträge in das Serviceheft und haben auch beim Wiederverkauf gute Argumente in der Hand. Denn ein gepflegtes Auto, das regelmäßigen Wartungen und Inspektionen unterzogen wurde, glänzt mit dem Status „scheckheftgepflegt“ und wird damit viele potenzielle Käufer überzeugen können. Scheckheftgepflegt bedeutet, dass der Besitzer des Autos alle wichtigen Wartungen gemäß den Richtlinien des Autoherstellers hat durchführen lassen. Nach den Richtlinien des Autoherstellers heißt wiederum, dass alle bestimmten Zeit- und KM-Intervalle (je nach Verschleißteil) eingehalten wurden. Bei einem solchen Auto kann sich also jeder sicher sein, dass relevante Wartungen und Kundendienste regelmäßig durchgeführt wurden.
Kein Garantieverlust bei Gute Autos!
Noch immer hält sich das Vorurteil hartnäckig: Wer bei freien Werkstätten Wartungen und Inspektionen durchführen lässt, muss mit einem Garantieverlust rechnen. Weit verbreitet ist die Meinung, dass das Auto ausschließlich in einer Vertragswerkstatt, also einer Werkstatt der Marke des Autos, für Wartungen und Inspektionen vorgeführt werden muss. Es kann sogar sein, dass Autofahrern genau das beim Kauf ihres Fahrzeugs vom Verkäufer gesagt wird. Die Wahrheit ist jedoch: Seit dem Jahr 2010 kann der Hersteller eines Wagens die Garantie nicht mehr ohne Weiteres mit der Nutzung der von ihm präferierten Fachwerkstatt verbinden. Das hat die EU-Kommission mit der KFZ-GVO 461/2010 festgelegt.
Das fachkundige Personal von Gute Autos führt alle Inspektionen stets nach Herstellervorgabe durch. Das heißt, dass Sie auch bei uns in 14469 Potsdam keinen Garantieverlust bei Serviceleistungen nach Herstellervorgabe zu befürchten haben.
Inspektion: Darf ich mit meinem Auto in die freie Werkstatt?
Die erste Frage, die Sie beantworten müssen: Ist das Fahrzeug geleast, finanziert oder Ihr Eigentum?
In Leasingverträgen werden individuelle Rahmenbedingungen festgelegt, in denen Inspektionszeiträume und möglicherweise auch eine Werkstattbindung vorgegeben werden. Missachten Sie diese als Leasingnehmer, werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe nicht durchgeführte oder fehlerhafte Wartungsarbeiten in Rechnung gestellt.
Wenn eine Werkstattbindung (durch eine (n) Kfz-Versicherung/Leasinggeber) Vertragsgrundlage ist und damit der Besuch in einer autorisierten Werkstatt vorgeschrieben ist, muss der Autofahrer vor dem Besuch in einer Werkstatt seines Vertrauens klären, ob Instandsetzungen oder Reparaturen auch andernorts möglich sind.
Unser Tipp: Bevor Sie bei Neukauf eines Fahrzeuges einen Vertrag unterschreiben, lesen Sie sich die AGB durch. Dürfen Sie selbst entscheiden, in welche Werkstatt Sie Ihr Fahrzeug bringen? Das gilt nicht nur beim Autohändler, sondern auch bei der Kfz-Versicherung. Prüfen Sie, welche Vor- und Nachteile eine Werkstattbindung für Sie hat. Können Sie bestimmen, wo Ihr Auto gewartet und repariert werden darf? Bleiben Sie Herr über Ihre Reparaturkosten.
Das Schnäppchen – die 5 % Rabatt auf die Versicherung – kann sich schnell als Bärendienst erweisen. Gut gemeint, aber negativ für Sie! Wichtig: Halten Sie die im Bordhandbuch aufgeführten Wartungsintervalle ein. Heben Sie die Belege der durchgeführten Wartungen/Inspektionen, die deutlich machen, dass nach Herstellervorgaben gearbeitet wurde, gut auf. Fragen Sie bei Ihrer Werkstatt des Vertrauens, ob die Qualität der eingebauten Ersatzteile den Standards der Erstausrüster entspricht.
Der Unterschied zwischen Herstellergarantie und Gewährleistung
Auch bei den Unterschieden zwischen Garantie und Gewährleistung herrscht noch Unklarheit. Viel zu oft werden die Begriffe vermischt, verwechselt oder falsch definiert. Autos können von zwei verschiedenen Sicherungsmitteln abgedeckt werden: von der Gewährleistung und der Herstellergarantie.
- Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Haftung, die für den Zeitraum von zwei Jahren ab Kauf gilt und im BGB festgeschrieben ist. Sie ist unabhängig vom Hersteller und Fahrzeugtyp.
- Die Herstellergarantie beim Kauf eines Neuwagens ist dagegen eine freiwillige Leistung des Herstellers und kann daher von Hersteller zu Hersteller sowohl im Umfang als auch in den abgedeckten Sachfeldern variieren. So kann diese Garantie deutlich länger laufen als der gesetzliche Schutz. Sie kann außerdem ausgeweitet werden als Garantie auf Lack, Mobilität oder gegen Durchrostung. Sie kann außerdem an bestimmte Bedingungen gebunden sein – wie die regelmäßige Inspektion.
Das sollten Sie zu Inspektion und Wartung wissen
Was Sie sonst noch wissen sollten? – Wenn es um die Inspektion und Wartung Ihres Autos geht, sollten Sie folgende Punkte kennen:
- Der Autofahrer hat die freie Wahl, welche Kfz-Werkstatt sein Auto wartet. (Ausnahme: vertraglich festgelegte Werkstattbindungen von Kfz-Versicherungen und Leasinggebern.)
- Die EU-Kommission hat festgelegt, dass die Garantie nicht erlischt, wenn nach Herstellervorgabe gewartet und repariert wird.
- Auch freie Werkstätten führen Originalteile, denn ein Fahrzeugteil ist ein Originalteil, wenn es den Spezifikationen und Produktnormen, die der Fahrzeughersteller vorschreibt, entspricht.
- Die Datenfreigabe ist laut EU-Gesetzgebung gewährleistet. Diagnosegeräte des freien Reparaturmarktes können somit auch moderne Fahrzeuge auslesen.
- Es gibt keine Kfz-Meister 2. Klasse. Die Kfz-Mechaniker freier Werkstätten besuchen die gleichen Meisterschulen wie die Kollegen aus der Vertragswerkstatt.